Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nachzahlungszinsen i.S. von § 233a i.V.m. [Mehr lesen…]
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar: Ein Abzug ist bis zur Höhe von 1.250 € möglich, wenn für die berufliche/betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Kosten sind sogar in voller Höhe abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen/betrieblichen Tätigkeit darstellt. [Mehr lesen…]